S C H W U N G 4 1 Gesetzlich legitimierte Berufsausbildung In Tirol ist der Tiroler Skilehrerverband als Körperschaft öffentlichen Rechts von der Tiroler Landesregierung mit der Durchführung der Ausbildung von Ski-, Snowboard- und Langlauflehrern betraut. Diese Verantwortung umfasst nicht nur die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für die Lehrtätigkeit an Tiroler Skischulen. Ein zentraler Bestandteil der Ausbildung ist die abschließende Prüfung. Nach dem Abschluss eines jeden Ausbildungskurses erfolgt die Prüfung durch eine speziell eingerichtete Prüfungskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung. Die Organisation und Durchführung dieser Prüfungen sowie die Unterstützung der Prüfungskommission ist eine weitere wesentliche Aufgabe des Tiroler Skilehrerverbandes. Wer den Ausbildungskurs erfolgreich absolviert und die Prüfung bestanden hat, erhält ein staatliches Zeugnis. Dieses wird von den Prüfungsvorsitzenden Mag. Dr. Christoph Höbenreich und Ing. Johannes Steindl (für Langlauf) - beide von der Abteilung Sport des Amtes der Tiroler Landesregierung - ausgestellt und dient als Nachweis für die Absolvierung einer gesetzlich legitimierten Berufsausbildung. Die strukturierten Ausbildungs- und Prüfungsprozesse stellen sicher, dass die angehenden Schneesportlehrerinnen und Schneesportlehrer optimal auf ihre Aufgaben vorbereitet werden und somit die hohe Unterrichtsqualität in den Tiroler Skischulen gewährleistet ist.
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