3 9 In Österreich ist das Skilehrwesen eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer und unterliegt nicht der bundesweiten Gesetzgebung. Die Ausbildung von Ski-, Snowboard- und Langlauflehrern ist in den spezifischen Schischulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Diese Regelungen sind entscheidend, um den Bedarf an qualifizierten Schneesportlehrern zu decken und die Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Die Landesskilehrerverbände sind mit der Durchführung der Ausbildung für ihre eigenen Skischulen betraut. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurden in jedem Bundesland Schischulgesetze erlassen, die die Verbände zur Durchführung der Ausbildung nach diesen Bestimmungen ermächtigen. Damit ist sichergestellt, dass in den Schischulen des jeweiligen Bundeslandes nur Schneesportlehrer eingesetzt werden, die die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen nach dem jeweiligen Landesgesetz erfüllt haben oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen können. Dies bedeutet, dass der jeweilige Landesgesetzgeber die Freiheit hat, die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsdauer für sein Bundesland eigenständig festzulegen. Die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungen und Prüfungen erfolgt nach den landesrechtlichen Bestimmungen. Soweit die Ausbildungen gleichwertig sind, können sie anerkannt werden, wobei gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen oder Eignungsprüfungen durch die zuständige Behörde angeordnet werden können. Ein wesentlicher Aspekt der Gleichwertigkeit ist, dass die Ausbildungen und Prüfungen in deutscher Sprache durchgeführt werden. Bei der Generalversammlung des Österreichischen Skischulverbandes (ÖSSV) am 23. April 2024 wurden einstimmige Beschlüsse zur Anerkennung von Ausbildungen und Prüfungen gefasst. Dazu gehört beispielsweise die Regelung, dass Zeugnisse in deutscher Sprache ausgestellt werden müssen. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass in den Skischulen nur Schneesportlehrer eingesetztwerden, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies schafft nicht nur Rechtssicherheit für die Inhaber einer Skischulbewilligung, sondern auch für die Schneesportlehrerinnen und -lehrer und deren Gäste. »Gesetzlich anerkannt: Die Berufsausbildung des Tiroler Skilehrerverbandes (TSLV).« Das Skilehrwesen in Österreich: Eine Frage der Landesgesetzgebung
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