S C H W U N G 1 8 Neue Diplom-Snowboardlehrer - Ausbildung Die Novelle 2010 zum Tiroler Schischulgesetz 1995 brachte einige wesentliche Änderungen. So wurde die Regelung der sogenannten "Schibegleitung" aufgehoben und der Begriff des Schiunterrichts konkretisiert. Wie bei fast jeder Novelle war auch der "Ausflugsverkehr" Gegenstand dieser Novelle. Die Umsetzung der EU-Anerkennungsrichtlinie und der EU-Dienstleistungsrichtlinie oder auch die Einführung der Möglichkeit des Ruhens einer Schischulbewilligung wurden (neu) geregelt. Spartenskischule mit dem Berechtigungsumfang Snowboard Eine wesentliche Änderung ergab sich durch die Einführung der Spartenskischulen und der damit verbundenen Einführung einer Diplomausbildung im Bereich Snowboard und Langlauf sowie der Ausbildung zum Snowboardführer. Der erfolgreiche Abschluss dieser neu geschaffenen Ausbildung im Bereich Snowboard berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnungen "Diplomsnowboardlehrer" und "Snowboardführer". Mit diesen beiden Prüfungen ist die Möglichkeit verbunden, bei Vorliegen der weiteren fachlichen Voraussetzungen eine Spartenskischule mit dem Berechtigungsumfang Snowboard anzumelden bzw. nach Bewilligung zu betreiben. Auch diese höchste Ausbildung im Bereich Snowboard erfolgt polysportiv, sodass auch die notwendige Flexibilität und Breite im Skischulangebot bestehen bleibt. So können z.B. DiplomSnowboardlehrer in der Zeit, in der ein Diplom- oder Landesskilehrer nicht zur Verfügung steht, auch vorübergehend und rechtlich abgesichert Skiunterricht in einer Tiroler Skischule erteilen.
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